Stellenbeschreibung Leiter des Pass Bureau. Hauptaufgaben der Mitarbeiter der Passstelle Stellenbeschreibung des Leiters der Passstelle

ARBEITSBESCHREIBUNG

Leiter der Passstelle

(ungefähr)

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert funktionale Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des Leiters des Passamtes.

1.2. Der Leiter des Passbüros wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Leiters der Organisation ernannt und entlassen.

1.3. Der Leiter der Passstelle ist _____________ direkt unterstellt.

1.4. Zum Leiter des Passamtes wird eine Person mit einer weiterführenden (vollständigen) Ausbildung ernannt. Allgemeinbildung und spezielle Ausbildung nach einem festgelegten Programm ohne Anforderungen an Berufserfahrung.

1.5. Der Leiter der Passstelle muss wissen:

Beschlüsse, Weisungen, Anordnungen, sonstige leitende und Vorschriften staatliche und andere Stellen im Zusammenhang mit der Organisation der Zugangskontrolle;

Regeln und Verfahren für die Ausstellung von Ausweisen;

Die Organisationsstruktur der Organisation, die Arbeitsweise ihrer Abteilungen;

Das Verfahren zur Erfassung und Aufbewahrung von Formularen und zurückgegebenen Ausweisen;

Führungskräfte der Organisation, Musterunterschriften von Personen, die zur Ausstellung von Ausweisen berechtigt sind;

Grundlagen der Arbeitsorganisation;

Arbeitsrecht;

Interne Regeln Arbeitsvorschriften;

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

2. FUNKTIONALE VERANTWORTLICHKEITEN

Notiz. Die fachlichen Zuständigkeiten des Leiters der Passstelle werden nach Art und Umfang bestimmt Qualifikationsmerkmale B. für die Stelle des Leiters/der Leiterin der Passstelle, und kann bei der Erstellung der Stellenbeschreibung unter Berücksichtigung konkreter Umstände ergänzt und präzisiert werden.

Leiter des Passbüros:

2.1. Organisiert die Arbeit des Büros gemäß dem festgelegten Verfahren und den aktuellen Richtlinien zur Organisation der Zugangskontrolle der Organisation.

2.2. Gewährleistet die Einhaltung der Zugangsregelung und überwacht die Korrektheit der Registrierung, Ausstellung und Rückgabe von Ausweisen, die der Organisation und ihrem Hoheitsgebiet das Recht auf Durchreise (Ausreise) verleihen, sowie die Buchhaltung und Aufbewahrung von Formularen und zurückgegebenen Ausweisen.

2.3. Verwaltet die Erstellung der erforderlichen Berichte und Zertifikate im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Büros und die Ausstellung von Zugangsdokumenten.

2.4. Erstellt gemäß dem festgelegten Verfahren Akte zur Vernichtung von Dokumenten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

3. RECHTE

Der Leiter des Passamtes hat das Recht:

3.1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen des Leiters der Organisation über die Aktivitäten des geleiteten Büros vertraut.

3.2. Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Fragen im Zusammenhang mit der von ihm durchgeführten Arbeit berufliche Verantwortung.

3.3. Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten des geleiteten Büros zur Prüfung durch den Leiter der Organisation einreichen.

3.4. Interagieren Sie mit den Leitern anderer Strukturabteilungen der Organisation.

3.5. Unterzeichnen (unterzeichnen) Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.

3.6. Unterbreiten Sie dem Management der Organisation Vorschläge zur Belohnung herausragender Mitarbeiter und zur Verhängung von Strafen gegen Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin.

3.7. Fordern Sie den Leiter der Organisation auf, ihn bei der Wahrnehmung seiner offiziellen Pflichten und Rechte zu unterstützen.

4. VERANTWORTUNG

Der Leiter der Passstelle ist zuständig für:

4.1. Für die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Pflichten – gemäß der geltenden Arbeitsgesetzgebung.

4.2. Für Straftaten, die während der Dauer seiner Tätigkeit begangen wurden – gemäß der geltenden Zivil-, Verwaltungs- und Strafgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.3. Zum Verursachen materieller Schaden- gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

4.4. Bei Verstößen gegen die in der Organisation festgelegten internen Arbeitsvorschriften, Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften – gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

5. BETRIEBSMODUS

5.1. Die Arbeitszeiten des Leiters der Passstelle richten sich nach den in der Organisation festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit _________ _________________________________________________________________________ erstellt. (Name, Nummer und Datum des Dokuments)

EINVERSTANDEN VON: Rechtsberater ____________ ___________________ (Unterschrift) (vollständiger Name)

"___"__________ ___ G.

Ich habe die Anleitung gelesen: _____________ ___________________ (Unterschrift) (vollständiger Name)

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des Leiters des Passbüros.

1.2. Die Ernennung und Entlassung des Leiters des Passamtes erfolgt nach dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters.

1.3. Der Leiter der Passstelle ist direkt dem unterstellt

1.4. Auf die Position des Leiters des Passbüros wird eine Person mit weiterführender (vollständiger) Allgemeinbildung und Sonderausbildung gemäß dem festgelegten Programm ernannt, ohne dass eine Berufserfahrung erforderlich ist.

1.5. Der Leiter der Passstelle muss wissen:

— Dekrete, Anordnungen, Anordnungen, andere leitende und behördliche Dokumente staatlicher und anderer Stellen im Zusammenhang mit der Organisation der Zugangskontrolle; Regeln und Verfahren für die Ausstellung von Ausweisen; organisatorische Struktur Unternehmen, Betriebsweisen ihrer Geschäftsbereiche; das Verfahren zur Erfassung und Aufbewahrung von Formularen und zurückgegebenen Ausweisen; Führungskräfte des Unternehmens, Musterunterschriften von Personen, die zur Ausstellung von Ausweisen berechtigt sind; Grundlagen der Arbeitsorganisation; Arbeitsrecht; Interne Arbeitsvorschriften; Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Leiters des Passbüros werden ihm seine Aufgaben zugewiesen.

2. FUNKTIONALE VERANTWORTLICHKEITEN

Notiz. Die fachlichen Zuständigkeiten des Leiters des Passbüros richten sich nach und im Umfang der Qualifikationsmerkmale für die Position des Leiters des Passbüros und können bei der Erstellung einer Stellenbeschreibung aufgrund konkreter Umstände ergänzt und präzisiert werden.

Leiter des Passbüros:

2.1. Organisiert die Arbeit des Büros gemäß dem festgelegten Verfahren und den aktuellen Richtlinien zur Organisation der Zugangskontrolle des Unternehmens.

2.2. Gewährleistet die Einhaltung der Zugangsregelung und überwacht die ordnungsgemäße Registrierung, Ausstellung und Rückgabe von Ausweisen, die dem Unternehmen und seinem Gebiet das Recht auf Durchfahrt (Ausreise) verleihen, sowie die Buchhaltung und Aufbewahrung von Formularen und zurückgegebenen Ausweisen.

2.3. Verwaltet die Erstellung der erforderlichen Berichte und Zertifikate im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Büros und die Ausstellung von Zugangsdokumenten.

2.4. Erstellt gemäß dem festgelegten Verfahren Akte zur Vernichtung von Dokumenten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

Der Leiter des Passamtes hat das Recht:

3.1. Erteilen Sie den ihm unterstellten Mitarbeitern Anweisungen und Anweisungen zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Verantwortlichkeiten gehören.

3.2. Überwachen Sie die Einhaltung des festgelegten Verfahrens für die Durchreise (Einreise) in das Unternehmensgebiet durch die Mitarbeiter des Passamtes.

3.3. Anfordern und erhalten notwendige Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kontrollpunktregimes und den Aktivitäten der Passstelle.

4. VERANTWORTUNG

Der Leiter der Passstelle ist zuständig für:

4.1. Ordnungsgemäße Bereitstellung eines Zugangskontrollsystems auf dem Territorium des Unternehmens.

4.2. Nichteinhaltung der Erfüllung seiner Funktionspflichten sowie Nichterfüllung der den ihm unterstellten Mitarbeiter übertragenen Aufgaben.

4.3. Ungenaue Angaben zum Stand der Arbeit der Passstelle.

4.4. Nichtbeachtung von Anordnungen, Weisungen und Weisungen des Unternehmensleiters.

4.5. Versäumnis, die Einhaltung der Arbeits- und Leistungsdisziplin durch dem Leiter des Passbüros unterstellte Mitarbeiter sicherzustellen.

5. BETRIEBSMODUS

5.1. Die Arbeitszeiten des Leiters des Passbüros richten sich nach der im Unternehmen geltenden internen Arbeitsordnung.

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1.1 Diese Stellenbeschreibung definiert die fachlichen Pflichten, Rechte und Pflichten des Leiters der Passstelle.

1.2 Der Leiter der Passstelle gehört zur Kategorie der Führungskräfte.

1.3 Die Ernennung und Entlassung des Leiters des Passamtes erfolgt nach dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Betriebsleiters auf Vorschlag des Leiters des Sicherheitsdienstes.

1.4 Beziehungen nach Position:

1.4.1

Direkte Unterordnung

Leiter Sicherheitsdienst

1.4.2.

Zusätzliche Unterordnung

An den Direktor des Unternehmens

1.4.3

Gibt Befehle

Büroangestellte übergeben

1.4.4

Der Mitarbeiter wird ersetzt

Stellvertreter

1.4.5

Der Mitarbeiter ersetzt

  1. Qualifikationsvoraussetzungen für den Leiter der Passstelle:

2.1.

Ausbildung

sekundäre (vollständige) allgemeine und spezielle Ausbildung nach dem festgelegten Programm

2.2

Berufserfahrung

keine Anforderungen an Berufserfahrung

2.3

Wissen

Beschlüsse, Weisungen, Anordnungen, sonstige leitende und behördliche Dokumente höherer Behörden im Zusammenhang mit der Organisation der Zutrittskontrolle.

Regeln und Verfahren für die Ausstellung von Ausweisen.

Die Struktur des Unternehmens und die Arbeitsweise seiner Geschäftsbereiche.

Das Verfahren zur Erfassung und Aufbewahrung von Formularen und zurückgegebenen Ausweisen.

Das Führungspersonal des Unternehmens und Musterunterschriften von Personen, die zur Ausstellung von Ausweisen berechtigt sind.

Grundlagen der Arbeitsorganisation.

Arbeitsrecht.

Interne Arbeitsvorschriften.

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

2.4

Fähigkeiten

2.5

Zusätzliche Anforderungen

  1. Dokumente, die die Tätigkeit des Leiters der Passstelle regeln

3.1 Externe Dokumente:

Gesetzgebungs- und Regulierungsakte im Zusammenhang mit der durchgeführten Arbeit.

3.2 Interne Dokumente:

Satzung des Unternehmens, Anordnungen und Weisungen des Unternehmensleiters; Vorschriften über die Passstelle, Vorschriften über den Sicherheitsdienst, Arbeitsbeschreibung Leiter des Passbüros, Interne Arbeitsvorschriften.

  1. Aufgabenbereiche des Leiters des Passamtes

Leiter des Passbüros:

4.1. Organisiert die Arbeit des Büros gemäß dem festgelegten Verfahren und den aktuellen Richtlinien zur Organisation der Zugangskontrolle des Unternehmens.

4.2. Gewährleistet die Einhaltung der Zugangsregelung und überwacht die korrekte Registrierung, Ausstellung und Rückgabe von Ausweisen, die zum Durchgang (Ausreise) des Unternehmens oder zur Einreise (Ausreise) in sein Gebiet berechtigen, sowie die Buchhaltung und Aufbewahrung von Formularen und zurückgegebenen Ausweisen.

4.3. Verwaltet die Erstellung der erforderlichen Berichte und Zertifikate im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Büros und die Ausstellung von Zugangsdokumenten.

4.4. Erstellt gemäß dem festgelegten Verfahren Akte zur Vernichtung von Dokumenten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

  1. Rechte des Leiters des Passamtes

Der Leiter der Passstelle hat das Recht:

5.1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen des Unternehmensleiters (Leiter anderer Strukturabteilungen) zu Fragen der Zugangskontrolle im Unternehmen vertraut.

5.2. Unterbreiten Sie den ihm unterstellten Mitarbeitern Vorschläge für Anreize oder Strafen zur Prüfung durch den Direktor des Unternehmens.

5.3. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente im Rahmen Ihrer Zuständigkeit.

5.4. Fordern Sie den Direktor des Unternehmens und die Leiter der Strukturabteilungen auf, Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer offiziellen Rechte und Pflichten zu leisten.

  1. Verantwortung des Leiters der Passstelle

Der Leiter der Passstelle ist zuständig für:

6.1. Für unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

6.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.

6.3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

  1. Arbeitsbedingungen für den Leiter des Passamtes

7.1. Die Arbeitszeiten des Leiters der Passstelle richten sich nach
Im Unternehmen festgelegte interne Arbeitsvorschriften.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Vergütungsbedingungen für den Leiter der Passstelle richten sich nach der Personalvergütungsordnung.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Diese Stellenbeschreibung wird in zwei Exemplaren erstellt, von denen eines beim Unternehmen und das andere beim Mitarbeiter verbleibt.

9.2 Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Rechte und Verantwortlichkeiten können entsprechend Änderungen in der Struktur, den Aufgaben und Funktionen der Struktureinheit und des Arbeitsplatzes geklärt werden.

9.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Stellenbeschreibung erfolgen im Auftrag Generaldirektor Unternehmen.

Leiter der Struktureinheit

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

VEREINBART:

Leiter der Rechtsabteilung

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.0000

Ich habe die Anleitung gelesen:

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

00.00.00

ICH BESTÄTIGE:

[Berufsbezeichnung]

_______________________________

_______________________________

[Name der Firma]

_______________________________

_______________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

„_____“ _______________ 20___

ARBEITSBESCHREIBUNG

Leiter des Passbüros

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Berufspflichten, Rechte und Pflichten des Leiters der Passstelle [Name der Organisation im Genitiv] (nachfolgend „Unternehmen“ genannt).

1.2. Die Ernennung und Entlassung des Leiters des Passamtes erfolgt nach dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters.

1.3. Der Leiter der Passstelle gehört zur Kategorie der Manager und hat ihm unterstellte Wächter.

1.4. Der Leiter des Passbüros berichtet an [Name der Position des unmittelbaren Managers im Dativ] des Unternehmens.

1.5. Zum Leiter der Passstelle wird eine Person mit weiterführender (vollständiger) Allgemeinbildung und Sonderausbildung nach dem festgelegten Programm ernannt, ohne dass eine Berufserfahrung erforderlich ist.

1.6. Der Leiter der Passstelle muss wissen:

  • Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen, andere leitende und behördliche Dokumente staatlicher und anderer Stellen im Zusammenhang mit der Organisation der Zugangskontrolle;
  • Regeln und Verfahren für die Ausstellung von Ausweisen;
  • Organisationsstruktur des Unternehmens, Arbeitsweise seiner Unternehmensbereiche;
  • das Verfahren zur Erfassung und Aufbewahrung von Formularen und zurückgegebenen Ausweisen;
  • Führungskräfte des Unternehmens, Musterunterschriften von Personen, die zur Ausstellung von Ausweisen berechtigt sind;
  • Grundlagen der Arbeitsorganisation;
  • Arbeitsrecht;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

1.7. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Leiters der Passstelle werden seine Aufgaben auf [Name der Stellvertreterstelle] übertragen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Leiter des Passamtes nimmt folgende Arbeitsaufgaben wahr:

2.1. Organisiert die Arbeit des Büros gemäß dem festgelegten Verfahren und den aktuellen Richtlinien zur Organisation der Zugangskontrolle des Unternehmens.

2.2. Gewährleistet die Einhaltung der Zugangsregelung und überwacht die ordnungsgemäße Registrierung, Ausstellung und Rückgabe von Ausweisen, die dem Unternehmen und seinem Gebiet das Recht auf Durchfahrt (Ausreise) verleihen, sowie die Buchhaltung und Aufbewahrung von Formularen und zurückgegebenen Ausweisen.

2.3. Verwaltet die Erstellung der erforderlichen Berichte und Zertifikate im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Büros und die Ausstellung von Zugangsdokumenten.

2.4. Erstellt gemäß dem festgelegten Verfahren Akte zur Vernichtung von Dokumenten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

2.5. Überwacht die Einhaltung der Arbeits- und Produktionsdisziplin, der Arbeitsschutzregeln und -vorschriften sowie der Anforderungen durch untergeordnete Mitarbeiter industrielle Hygiene und Hygiene.

2.6. Stellt sicher, dass das Management über bestehende Mängel im Kundenservice und über Maßnahmen zu deren Beseitigung informiert ist.

2.7. Stellt sicher, dass untergeordnete Mitarbeiter den Anweisungen der Unternehmensleitung Folge leisten.

Bei dienstlicher Notwendigkeit kann der Leiter der Passstelle zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben in der durch die Ordnung vorgeschriebenen Weise Überstunden einbeziehen Bundesgesetzgebungüber die Arbeit.

3. Rechte

Der Leiter des Passamtes hat das Recht:

3.1. Erteilen Sie den ihm unterstellten Mitarbeitern Anweisungen und Anweisungen zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Verantwortlichkeiten gehören.

3.2. Überwachen Sie die Einhaltung des festgelegten Verfahrens für die Einreise (Einreise) in das Unternehmensgebiet durch Passamtsmitarbeiter.

3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kontrollpunktregimes und den Aktivitäten der Passstelle.

4. Verantwortung und Leistungsbewertung

4.1. Der Leiter des Passamtes trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Unzureichende Bereitstellung von Zugangskontrollsystemen im anvertrauten Gebiet.

4.1.2. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.3. Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der eigenen beruflichen Funktionen und zugewiesenen Aufgaben.

4.1.4. Illegale Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.

4.1.5. Ungenaue Informationen über den Status der ihm übertragenen Arbeit.

4.1.6. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.7. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

4.2. Bewertet wird die Arbeit des Leiters der Passstelle:

4.2.1. Durch den unmittelbaren Vorgesetzten – regelmäßig im Rahmen der täglichen Ausübung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.

4.2.2. Zertifizierungskommission Unternehmen - periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, basierend auf dokumentierten Arbeitsergebnissen für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit des Leiters der Passstelle ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Erfüllung der in dieser Weisung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Die Arbeitszeiten des Leiters der Passstelle richten sich nach den unternehmensinternen Arbeitsvorschriften.

Ich habe die Anleitung gelesen ___________/___________/ „____“ _______ 20__

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Leiter der Passstelle gehört zur Kategorie der Führungskräfte.

2. Eine Person mit weiterführender (vollständiger) Allgemeinbildung und Sonderausbildung nach dem festgelegten Programm wird zum Leiter des Passamtes ernannt, ohne dass eine Berufserfahrung erforderlich ist.

3. Die Ernennung und Entlassung erfolgt durch Anordnung

4. Der Leiter der Passstelle muss wissen:

4.1. Beschlüsse, Weisungen, Anordnungen, sonstige leitende und behördliche Dokumente höherer Behörden im Zusammenhang mit der Organisation der Zutrittskontrolle.

4.2. Regeln und Verfahren für die Ausstellung von Ausweisen.

4.3. Die Struktur des Unternehmens und die Arbeitsweise seiner Geschäftsbereiche.

4.4. Das Verfahren zur Erfassung und Aufbewahrung von Formularen und zurückgegebenen Ausweisen.

4.5. Das Führungspersonal des Unternehmens und Musterunterschriften von Personen, die zur Ausstellung von Ausweisen berechtigt sind.

4.6. Grundlagen der Arbeitsorganisation.

4.7. Arbeitsrecht.

4.8. Interne Arbeitsvorschriften.

4.9. Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz.

5. Der Leiter der Passstelle ist direkt dem Betriebsleiter sowie den Leitern folgender Strukturabteilungen unterstellt:

II. Amtliche Verpflichtungen

Leiter des Passbüros:

1. Organisiert die Arbeit des Büros gemäß dem festgelegten Verfahren und den aktuellen Richtlinien zur Organisation der Zugangskontrolle des Unternehmens.

2. Gewährleistet die Einhaltung der Zugangsregelung und überwacht die ordnungsgemäße Registrierung, Ausstellung und Rückgabe von Ausweisen, die zum Durchgang (Ausreise) des Unternehmens oder zur Einreise (Ausreise) in sein Hoheitsgebiet berechtigen, sowie die Buchhaltung und Aufbewahrung von Formularen und zurückgegebenen Ausweisen .

3. Verwaltet die Erstellung der erforderlichen Berichte und Zertifikate im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Büros und die Ausstellung von Zugangsdokumenten.

4. Erstellt gemäß dem festgelegten Verfahren Akte zur Vernichtung von Dokumenten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

III. Rechte

Der Leiter der Passstelle hat das Recht:

1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen des Unternehmensleiters (Leiter anderer Strukturabteilungen) zu Fragen der Zugangskontrolle im Unternehmen vertraut.

2. Den ihm unterstellten Mitarbeitern Vorschläge für Anreize oder Strafen zur Prüfung durch den Direktor des Unternehmens vorlegen.

3. Unterzeichnen und bestätigen Sie Dokumente, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

4. Fordern Sie den Direktor des Unternehmens und die Leiter der Strukturabteilungen auf, bei der Wahrnehmung ihrer offiziellen Rechte und Pflichten Unterstützung zu leisten.

IV. Verantwortung

Der Leiter der Passstelle ist zuständig für:

1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

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